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 Anfrage - Nutzung Stadtarchiv

Antrag - Kauf Posthalterei

 


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Anfrage - Nutzung Stadtarchiv
Antrag vom 15.09.2016
Anfrage Nutzung Stadtarchiv vom 15.09.20
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Schriftverkehr zur Anfrage:

Von: Jörg Zinn [mailto:joerg@fam-zinn.de]
Gesendet: Sonntag, 23. Oktober 2016 15:42
An: Brodführer, Klaus (Buergermeister)
Cc: 'Reinhard Hotop'
Betreff: WG: TOP 18 der Stadtratssitzung vom 12.10.2016 - Anfrage "Stadtarchiv" - Bitte um Schriftform der Beantwortung

 

Sehr geehrter Bürgermeister Brodführer,

 

leider ist diese Nachricht letzte Woche nicht rausgegangen! Hier noch einmal mit der freundlichen Bitte um Erledigung!

 

Beste Grüße

 

Jörg Zinn

 

Von: Jörg Zinn [mailto:joerg@familie-zinn.net]
Gesendet: Donnerstag, 13. Oktober 2016 05:15
An: 'buergermeister@schleusingen.de' <buergermeister@schleusingen.de>
Cc: 'rhp@kg-schleusingen.de' <rhp@kg-schleusingen.de>
Betreff: TOP 18 der Stadtratssitzung vom 12.10.2016 - Anfrage "Stadtarchiv" - Bitte um Schriftform der Beantwortung

 

Sehr geehrter Bürgermeister Brodführer,

 

vielen Dank für die umfangreichen Darlegungen zu o.g. Anfrage in der gestrigen Ratssitzung. Der Informationsgehalt der recherchierten Antwort war so umfangreich, sodass eine gewissenhafte Mitschrift in der Kürze kaum möglich war. Ich bitte daher freundlich um die Übermittlung einer schriftlichen Form der Antwort auf die Anfrage um Bürgern, die sich an uns wenden, auch eine sachgerechte und inhaltlich korrekte Auskunft geben zu können. Alternativ wäre ein Abdruck im Protokoll sicher eine gute Alternative.

 

Besten Dank und viele Grüße

 

Jörg Zinn

 

 

(Fraktion AKTIV für Schleusingen)

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Von: Filster, Yuko (Bauwesen und Recht) [mailto:recht@schleusingen.de]
Gesendet: Montag, 7. November 2016 13:56
An: joerg@familie-zinn.net
Betreff: AW: TOP 18 der Stadtratssitzung vom 12.10.2016 - Anfrage "Stadtarchiv" - Bitte um Schriftform der Beantwortung

 

Sehr geehrter Herr Zinn,

 

in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 23.10.2016 möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:

 

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und dessen Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Schleusingen sind Anfragen vom Bürgermeister bzw. dem von ihm beauftragten Beigeordneten oder einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung möglichst in der Sitzung zu beantworten.

Nur wenn dies nicht möglich ist, so hat der Bürgermeister dem Fragesteller innerhalb eines Monats eine schriftliche Antwort zu erteilen.

 

Wie Sie bereits selbst ausführten, wurde Ihre Anfrage von Herrn Brodführer in der Stadtratssitzung umfangreich und zufriedenstellend beantwortet.

Eine erneute schriftliche Beantwortung Ihrer Anfrage ist somit nicht erforderlich und würde unnötigen Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Der Stadtrat ist ein willensbildendes, entscheidendes Organ der Stadt im Rahmen seiner Zuständigkeit. Er trifft diese Entscheidungen durch Beschlüsse. Weiterhin überwacht der Stadtrat den Vollzug dieser Beschlüsse.

 

Bitte beachten Sie, dass es insoweit nicht zu den Aufgaben eines Stadtratsmitgliedes gehört, Auskünfte zu erteilen, für die sie nicht haften würden, welche die Verwaltung betreffen. Diese Auskünfte erhalten die Bürger direkt von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Yuko Filster

Mitarbeiterin Stadtverwaltung

Tel.: 036841-34722

E-Mail:    recht@schleusingen.de

Internet:  www.schleusingen.de

 

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