Hier finden Sie nähere Informationen zu unseren Ideen, Aktionen und Handeln in diversen Pressemitteilungen und Presseartikeln aus dem Jahr 2018 & 2019 chronologisch sortiert.

 


Inhalt:

 

gemeinsame Pressemitteilung mit Freie Wähler, SPD & Die Linke: "Großes Wahlbündnis nominiert André Henneberg zum Bürgermeisterkandidaten für das größere Schleusingen" vom 01.03.2018

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Pressemitteilung der Wählergruppe "Kommunale Partnerschaften auch in der großen Stadt Schleusingen auf breitere Beine stellen"  vom 17.06.2018

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Pressemitteilung der Wählergruppe "Chance verpasst" - vom 29.06.2018 

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Pressemitteilung der Wählergruppe - "Statement von AKTIV zum Thema Freibäder"

 - vom 21.09.2018

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gemeinsame Pressemitteilung mit Freie Wähler, SPD & Die Linke zu den Kommentaren von Klaus Brodführer im Freien Wort

 - vom 01.11.2018

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Pressemitteilung der Wählergruppe: "Schleusinger CDU-/FDP-Stadtratsfraktion malt Drohszenarien ohne Substanz"

 - vom 07.12.2018

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gemeinsame Pressemitteilung mit Freie Wähler, SPD, Die Linke & Frank Eichler: "Demokratische Teilhabe der Ortsteile wirklich stärken" 

 - vom 19.01.2019

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Pressemitteilung der Wählergruppe: "Genau, ans Große Ganze denken" 

- vom 20.01.2019

 


 

Pressemitteilung vom 01.03.2018

(gemeinsam mit Freie Wähler, SPD & Die Linke) 

 

Großes Wahlbündnis nominiert André Henneberg zum Bürgermeisterkandidaten für das größere Schleusingen

 

Hirschbach

André Henneberg wird sich um des Bürgermeisteramt der künftig größeren Stadt Schleusingen bewerben. Die Vertreter der Kommunalverbände der Parteien Die Linke (Basisgruppe Schleusingen/St. Kilian/Nahetal-Waldau) und der SPD (Ortsverein Schleusingen, Themar, Nahetal) sowie der Wählervereinigungen Freie Wähler Gemeinschaften (FWG) in den Gemeinden Schleusingen, St. Kilian und Waldau und AKTIV für Schleusingen haben den 40-jährigen am Donnerstagabend als ihren Kandidaten nominiert. Auf der öffentlichen Veranstaltung mit 75 Teilnehmern in der Gaststätte „Goldener Hirsch“ in Hirschbach hat Henneberg in geheimer Wahl 57 der 59 möglichen Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten bekommen. Der gemeinsame Wahlvorschlag wird als Wahlbündnis „Freie Wählergemeinschaft – Sozialdemokratische Partei Deutschlands – Die Linke. - AKTIV für Schleusingen“ eingereicht.

In den Versammlungsraum, der kurzfristig durch Öffnen einer beweglichen Trennwand vergrößert werden musste, um Platz für alle Teilnehmer zu bieten, waren auch zahlreiche Unterstützer aus der Landes- und Kommunalpolitik gekommen. MdL Thilo Kummer, der Landesvorsitzende der Freien Wählergemeinschaften, Günter Brinkmann, sowie der FWG-Kreisvorsitzende und Bürgermeister der Gemeinde Schleusegrund, Heiko Schilling, Bürgermeister Thomas Franz und Landratskandidat Reinhard Hotop ließen sich diese Wahlveranstaltung nicht entgehen. Auch einige Beobachter aus den Reihen des Schleusinger CDU-Stadtverbandes waren gekommen.

Nachdem André Henneberg von der Versammlung als einziger Kandidat benannt wurde, betonte dieser in seiner Vorstellungsrede, dass er, sollte er gewählt werden, besonderen Wert auf das Zusammenwachsen der drei Gemeinden Schleusingen, St. Kilian und Nahetal-Waldau legen wird. Unter dem Motto „Neue Stadt, neuer Geist“ trete er für den Erhalt der generellen Vereinsförderung, die Weiterentwicklung und Schaffung von Gewerbestandorten und Förderung Erneuerbarer Energien ein. Die solide Haushaltspolitik soll fortgeführt werden und die künftige große Stadt auch weiterhin schuldenfrei sein. Henneberg will die im Einigungsvertrag verankerten Standortgarantien für Schulen, Kindergärten, Sportstätten und Feuerwehren durchsetzen. André Henneberg selbst ist Mitglied der Freien Wählergemeinschaft St. Kilian und ist derzeit ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde St. Kilian. Seine konkreten Vorhaben wird der Bürgermeisterkandidat auf Wahlveranstaltungen einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. In Ihren Grußworten bekräftigten Thilo Kummer, Heiko Schilling, Thomas Franz, Reinhard Hotop, Ute Frach, Rüdiger Frenzel, Karola Kortum und Martin Arlt die Unterstützung des amtserfahrenen Kandidaten und lobten die Zusammenarbeit innerhalb des Wahlbündnisses auf Augenhöhe. Am Ende der Versammlung unterzeichneten die Vorsitzenden der beteiligten Parteien und Wählergruppen eine schriftliche Vereinbarung zur aktiven Unterstützung im Vorfeld der Wahl.

 

Die Unterzeichnergruppe der Kooperationsvereinbarung mit Bürgermeisterkandidat André Henneberg – von links nach rechts: Adelbert Schütter (die Linke.), Karola Kortum (Freie Wähler St. Kilian), Rüdiger Frenzel (Freie Wähler Schleusingen), Ute Frach (SPD), Jörg Zinn (AKTIV für Schleusingen), Annett Blaurock (Freie Wähler Nahetal-Waldau) und André Henneberg


Pressemitteilung vom 17.06.2018

 

Kommunale Partnerschaften auch in der großen Stadt Schleusingen auf breitere Beine stellen

In der kommenden Woche soll die Eingliederung der Gemeinden St. Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen im Landtag verabschiedet und ab 01.07.2018 vollzogen werden. Die Stadt Schleusingen pflegt seit 1989 eine Städtepartnerschaft mit der Vier-Täler-Stadt Plettenberg im Sauerland. Nach der Wende profitierte die Stadt Schleusingen sehr von dieser Verbindung. In den letzten Jahren wurde die Partnerschaft – maßgeblich auf Initiative der Stadt Plettenberg - intensiviert. Im vergangenen Jahr startete eine öffentliche Vortragsreihe unter dem Motto „Wir erzählen aus unserem Leben“, bei der interessante Persönlichkeiten aus der jeweils anderen Stadt aus ihren Erfahrungen berichten. Im Jahr 2017 war der Altbürgermeister der Stadt Plettenberg im Schleusinger Feuerwehr-Versammlungsraum zu Gast, um sehr eindrucksvoll von der Geschichte der Partnerschaft, die er maßgeblich geprägt hatte, zu berichten.

Puppenspieler Kolja Liebscher erzählt Schülern und im Ratssaal der Stadt Plettenberg aus seinem Leben

Am Freitag, den 08.06.2018 erfolgte der Gegenbesuch. Ursprünglich war angedacht worden, dass Schleusingens Bürgermeister Klaus Brodführer die Reihe mit seinen Einblicken und Erfahrungen fortführt, er musste aber aus terminlichen Gründen verzichten. Schnell war mit dem bekannten Schleusinger Schatten-Theater-Spieler Kolja Liebscher ein ebenso interessanter Ersatz gefunden worden. Kolja Liebscher´s bewegtes Leben als Sohn eines offiziellen STASI-Offiziers und späterer Ehemann der Pfarrerstochter bot reichlich Gelegenheit, die deutsch-deutsche Geschichte erlebbar zu machen. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen in Plettenberg, wurde dieses Thema in den Unterricht gebracht. Am Vormittag des 08. Juni war der Referent in der Realschule zu Gast. Etwa 30 Neuntklässler nutzten zwei Unterrichtsstunden, um dem Gast spannende Fragen zum Leben in der DDR und zur friedlichen Revolution zu stellen. Im Anschluss ging es gleich weiter in das Albert-Schweizer-Gymnasium, wo der Leistungskurs Geschichte und eine eigens hierfür gebildete Projekt-AG zum Thema „deutsch-deutsche Geschichte“ wartete. Die Fragen der gut vorbereiteten Schülerinnen und Schüler reichten bis zu geopolitischen Zusammenhängen und Fragen zur Notwendigkeit des Nordatlantikbündnisses NATO. Fachschaftsleiter Dr. Peter Schmidtsiefer, der am Abend im Ratssaal neben Ratsmitglied Klaus Salscheider die Fragen stellte, war zu diesem Zeitpunkt schon begeistert von den vielen eindrucksvollen Episoden aus dem Leben des Gastes. Am Abend fand dann im Ratssaal eine öffentliche Veranstaltung statt. Das große Interesse belegte, dass es Wert ist, diese Reihe fortzuführen.

Bürgermeister André Henneberg und Thomas Franz präsentieren der Plettenberger Delegation zum Stadtfest die neuen Ortsteile der großen Stadt Schleusingen

Eine Tradition ist auch der gegenseitige Besuch der Bürgermeister mit einigen Ratsmitgliedern zu den Stadtfesten in beiden Kommunen. In diesem Jahr kam Plettenbergs Bürgermeister Ulrich Schulte mit drei Ratsmitgliedern zum Schleusinger Stadtfest. Bürgermeister André Henneberg für die Gemeinde St. Kilan und Bürgermeister Thomas Franz aus der Gemeinde Nahetal-Waldau luden im Zuge des zu erwartenden Zusammenschlusses der beiden Gemeinden mit der Stadt Schleusingen, die Delegation aus Plettenberg ein, die neuen Ortsteile der, wahrscheinlich ab 01.07.2018 „großen Stadt Schleusingen“ kennenzulernen und boten an, mit den Bürgermeistern in einen Austausch zu kommen. So verbrachte die Delegation der Stadt Plettenberg den Samstag mit einer Rundfahrt durch die Ortsteile der beiden Gemeinden, besuchte Feuerwehrstützpunkte, Schwimmbäder, Schulen, Gewerbegebiete, das Brandsköppshaus und das Bürgerhaus in Waldau, aber auch Veranstaltungen, wie das freie Bergrennen in Waldau oder Ausflugsziele wie den Adlersberg. Dort, wie auch beim Schoppen Thüringer Wein am Bahnhof Schleusingerneundorf, wurden nicht nur Informationen weitergegeben, sondern ein konstruktiver Austausch zwischen den Kommunalpolitikern gepflegt. Brennende Themen waren dabei die Fragen der Kindergarten- und Schulträgerschaft, die Vereinsarbeit, die Organisation der Feuerwehren (die Stadt Plettenberg besitzt für die etwa 26.000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr) sowie die Frage des Betriebs öffentlicher Bäder. Auch Perspektiven für eine Zusammenarbeit im Bereich touristischer Werbung wurden besprochen. Auch über eine Belebung der Partnerschaften mit Billigheim-Ingenheim (Nahetal-Waldau), Hirschbach/Oberpfalz und Walsdorf-Erlau/Oberfranken (St. Kilan) wurde gesprochen. Bürgermeister Schulte aus Plettenberg bedankte sich im Anschluss für den gelungenen und wertvollen Austausch mit jeweils einem Band der Plettenberger Stadtgeschichte bei den beiden Gastgebern.

Jörg Zinn

  

 

Der bekannte Schleusinger Puppenspieler Kolja Liebscher und Reinhard Hotop im Podiumsgespräch mit Dr. Peter Schmidtsiefer und Klaus Salscheider im Plettenberger Ratssaal

Plettenbergs Bürgermeister Ulrich Schulte (3. v.l.) mit André Henneberg (4. v.l.) und Thomas Franz (rechts)


 Pressemitteilung vom 29.06.2018

 

 Chance verpasst

 

Die letzte Ratssitzung des scheidenden Schleusinger Bürgermeisters Klaus Brodführer am 26.06.2018, behandelte trotz des anschließenden Festaktes einige wichtige Tagesordnungspunkte. Unter anderem galt es, im Rahmen der Eingliederung der Gemeinden Nahetal-Waldau und St. Kilian in die Stadt Schleusingen, nun mehrfach gleich benannte Straßen auch in der bisherigen Stadt Schleusingen umzubenennen. Die Stadtverwaltung hatte dazu eine Vorarbeit geleistet. Im Ausschuss Bau, Wirtschaft und Ordnung wurden diese Vorschläge kurz mündlich vorgestellt und angekündigt, dass darüber in der Ratssitzung beraten werden könne. Gemäß Thüringer Kommunalordnung ist die Vergabe von Straßennamen, im Gegensatz zum Mitspracherecht in vielen anderen Belangen, eine ausschließliche Entscheidungsbefugnis der Ortsteilräte in den Ortsteilen. Für die erforderliche Widmung und Umbennung von Straßen in den Schleusinger Ortsteilen Gottfriedsberg, Rappelsdorf und Ratscher und in den Ortsteilen der Gemeinde St. Kilian wurde dementsprechend in den Ortsteilräten ein z. T. aufwändiger Entscheidungsprozess bemüht, um die besten Lösungen für eine Bennennung z. B. in Anlehnung an markante Flurbezeichnungen oder traditionelle Orte zu finden. So wurde die „Hauptstraße" in Ratscher zu „Ratschner Anger" und der „Ratschner Weg" in Gottfriedsberg zu "Zur Bergschänke". Für die Kernstadt Schleusingen allerdings sollte die von der Verwaltung entwickelte Beschlussvorlage nun in gewohnter Weise durch den Stadtrat gewunken werden. Das ist sehr schade! Gerade eine Kleinstadt mit so bedeutender und bewegter Vergangenheit sollte besonders verdiente Persönlichkeiten der Stadt mit einer Straßenbenennung würdigen. Etliche Persönlichkeiten kämen dafür in Frage: Bürgermeister Ernst Thielow, der mit dem Wiederaufbau der Altstadt nach dem verheerenden Großbrand von 1876 und mit dem Bau der Eisenbahnstrecke nach Themar große Verdienste für die Stadt vorzuweisen hatte. Auch Oskar Schwarze, der die Umsetzung der „Teutschen Schule“ finanzierte und ab 1891 als erster Beigeordneter der Stadt umfassende Veränderungen im Feuerlöschwesen für den Kreis Schleusingen veranlasste. Dr. Hermann Wahle, der umfangreiche Forschungen zur Geschichte der Stadt Schleusingen unternahm. Die Liste wäre fortzuführen mit dem international bedeutenden Komponisten Melchior Vulpius, dem bekannten Medicus Samuel Steuerlein, dem Mitbegründer der Leopoldina, der nationalen Akademie der Wissenschaften - Johann Lorenz Bausch -, dem Schleusinger Reformator - Johannes Forster -, oder auch dem Journalisten und „Mr. Tagesthemen" Hanns Joachim Friedrichs. Sie sind bekannte Schüler oder Lehrer des Hennebergischen Gymnasiums seit dem 16. Jhd. oder Persönlichkeiten, die die positive Entwicklung von Stadt und Region maßgeblich beeinflusst und verbessert haben.

Vor wenigen Monaten gab´ es eine breite öffentliche Diskussion zum Thema Straßenwidmung. Die CDU-Mehrheitsfraktion im Schleusinger Stadtrat wollte Altkanzler Helmut Kohl ein Denkmal setzen, allerdings musste gerade keine neue Straße gewidmet werden. Kurzerhand wurde ein Stück der Eisfelder Straße in Dr.-Kohl-Str. umbenannt. Deshalb mussten zwei Schulen und eine karitative Einrichtung die Adressänderung hinnehmen.

Nun gibt es eine Notwendigkeit, Straßen umzubenennen. Die „Mühlenstraße", die ihren Namen erhielt, weil insgesamt drei Mühlen an ihr liegen, soll künftig „Zur Vincentmühle" heißen. Eine korrekte Alternative wäre hier „Am Mühlgraben“. Die „Nahegasse", die „Schützenstraße" und die Grundstückszufahrt „Am Schützenplatz" sollen künftig nur noch „Am Schützenplatz" heißen, obwohl der Schützenplatz zwei Straßen von der „Nahegasse" entfernt liegt. Diese Gasse hätte man auch nach ihrem alten Namen „Sirupsgasse" umwidmen können. Auch „An der alten Schlossgartenmauer" wäre eine Option, die einen Bezug zur ehemaligen, dem Schloss zugehörigen, Parkanlage bis hin zur Stockelmannstraße herstellen würde.

Schließlich sollte noch die ehemals wichtige Einkaufsstraße, die „Bahnhofsstraße" weichen und als Verlängerung der Themarer Straße in dieser aufgehen. Doch dann fühlte sich der Schleusinger Bürgermeister an sein Geschichtsbewusstsein erinnert. Denn er bekam einen Brief vom Urenkel des Bürgermeisters Ludwig Becker, der auf die Verdienste seines Urgroßvaters (Bahnstrecke über den Rennsteig und nach Suhl, Schleusingen als Kurort, etc.) aufmerksam machte. Nun sollen die Verantwortlichen in Nahetal-Waldau sehen, wie sie entgegen der ursprünglichen Absprache ihre Bahnhofstraße umbenennen.

Ein Antrag auf Vertagung, um zu guten und nachhaltigen Ergebnissen zu kommen, wurde durch den Bürgermeister wortgewaltig und im Rat mehrheitlich abgewehrt. Die Vorlage der Verwaltung zur Benennung der Straßen wurde beschlossen.

Die Chance, in einem offenen Dialog zwischen Verwaltung, Stadträten und Schleusinger Bürgern gute Namen zu finden, wurde verpasst.

Es bleibt zu hoffen, dass der Stadtrat seine Souveränität in Zukunft mit mehr Sensibilität wahrnimmt. Bedacht werden sollte, dass ggf. ein besonders langjähriger verdienstvoller Bürgermeister (1990 - 2018), der auch vieles für die Stadt Schleusingen bewirken konnte, in Zukunft nicht seine Würdigung durch eine Straßenbenennung erfahren könnte, wenn solche Entscheidung kurzfristig, zweckrational und unreflektiert getroffen werden.

Auch das wäre schade!

 

Jörg Zinn

(Stadtratsfraktion AKTIV für Schleusingen)  


 Pressemitteilung vom 21.09.2018

 

Statement von AKTIV zum Thema Freibäder

 

Im Artikel „Wohnungsgesellschaft hat Zuwachs bekommen“ vom 21.09.2018 werde ich mit einer Frage zum Betrieb des Schleusinger Freibades im Rahmen der letzten Ratssitzung an den Geschäftsführer der GmbH, Herrn Schübel, zitiert. Das Thema Freibäder in der neuen Stadt Schleusingen wird demnächst den Stadtrat beschäftigen müssen. Deshalb möchte ich einige ergänzende Sätze anfügen. Die Schleusinger Wohnungsgesellschaft mbH ist als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Schleusingen ein gewinnorientiertes Unternehmen. Der Betrieb von Sportstätten und insbesondere Bädern ist nach Kommunalrecht eine freiwillige Aufgabe von Kreisen, Städten und Gemeinden, sofern dies die Kommunalhaushalte zulassen. In der Regel ist es ein Zuschussgeschäft. Oft werden hier Kooperationen mit Vereinen oder anderen Strukturen (z.B. Erbpachtverhältnisse) eingegangen, um Betrieb und Pflege zu gewährleisten. Der ausgeschiedene Bürgermeister Brodführer hatte vor ca. 10 Jahren das sanierte Schleusinger Freibad in die Verwaltung der Wohnungsgesellschaft gegeben um damit Synergieeffekte zu nutzen und Geld zu sparen. Ich hatte im Stadtrat Herrn Schübel als Fachmann für Wohnungswirtschaft und Immobilienverwaltung öffentlich gefragt, wie er den Betrieb von Bädern in einer solchen wohnwirtschaftlichen Gesellschaft einschätze, da mit der Eingliederung der Gemeinden Nahetal-Waldau und St. Kilian mit je einem weiteren Freibad eine sinnvolle Struktur des Betriebes gefunden werden müsse. In seiner Antwort differenzierte Herr Schübel: Als Geschäftsführer eines Unternehmens für wohnwirtschaftliche Nutzung würde er insbesondere aus steuerlicher Sicht in jedem Fall von einer solchen Konstruktion abraten, als Geschäftsführer der Schleusinger Wohnungsgesellschaft könne er aber sagen, dass es mit dem Freibad in Schleusingen gut funktioniert habe. Sollte Herr Schübel also anbieten wollen, die beiden Bäder in Erlau und Schleusingerneundorf durch die Wohnungsgesellschaft betreiben zu lassen, muss zunächst der Aufsichtsrat des Unternehmens darüber entscheiden. Anschließend entscheidet der Stadtrat. Vorab müssen sich die betreffenden Ausschüsse mit dem Thema befassen und eine Beschlussempfehlung aussprechen. Die Stadtverwaltung wäre mit einer Übernahme der Bäder in das Wohnungsunternehmen sicher weniger belastet, da sie lediglich die Verluste des Bäderbetriebs in Rechnung gestellt bekommt. Bei der Vielzahl von Sportstätten (das Hennebergstadion wird derzeit aufwändig saniert) in der neuen großen Stadt Schleusingen mit über 11000 Einwohnern wäre eine Umstrukturierung in der Verwaltung und die Einrichtung eines Sport- und Betriebsamtes samt Bäderbetrieb sicher überlegenswert. So trifft dies auch für den Betrieb des Schleusinger Kindergartens zu, der in der Vergangenheit in eine ebenso unübliche Struktur (Verein) überführt wurde. Damit wurden Personal und Verwaltungsleistungen aus der Trägerschaft der Kommune ausgelagert. Auch dies ist ein Modell, das für Schleusingen gut funktioniert hat und vermeidlich sogar die Stadtkasse entlastet hat. Bei den nun veränderten Gegebenheiten mit der Eingliederung von zwei kommunalen Kindertagesstätten an drei Standorten muss diese Konstruktion ebenso auf den Prüfstand, um das beste Modell für die vergrößerte Stadt auszuloten.

Jörg Zinn

 

(Fraktion AKTIV für Schleusingen im Schleusinger Stadtrat)


Pressemitteilung vom 01.11.2018

 

Gemeinsame Pressemitteilung der vier Fraktionen Freie Wähler, SPD, Die LINKE. und AKTIV für Schleusingen im Stadtrat der Stadt Schleusingen

 

Klaus Brodführer äußert sich in seinem Statement (Freies Wort vom 31.10.2018: „Alt-Bürgermeister warnt vor großen finanziellen Risiken“) in einer Form, die Schleusingen nicht verdient hat. Nachdem dem sehr emotional geführten Wahlkampf und versöhnlicher und wertschätzender Gratulation des unterlegenen Kandidaten Alexander Brodführer zum Wahlsieg des neuen Bürgermeisters André Henneberg, säht der „Alt-Bürgermeister“ erneut Zwietracht. Der Ausgang zur Entscheidung über die Schulträgerschaft ist offen. Herr Brodführer hat kein politisches Amt mehr in Schleusingen. Selbstverständlich werden die Stadträte über das Thema diskutieren, beraten und entscheiden. Die Fraktion der CDU/FDP wird sich mit den hier vorgetragenen Argumenten sicher in die Debatte einbringen. Der ehemalige Bürgermeister Brodführer hatte mit seiner CDU-Mehrheit im Stadtrat große Investitionen für sehr umstrittene Projekte, wie Ratssaal oder Kauf und Sanierung des Saales in Rappelsdorf, umgesetzt. Damit hatte der als sparsam bekannte Alt-Bürgermeister die Rücklage, also den Sparstrumpf, der in die Gemeindeehe eingebracht werden sollte, ordentlich reduziert. Nun ist es ebenfalls die CDU/FDP-Fraktion, die im aktuellen Stadtrat nur noch knapp über ein Viertel der Mandate verfügt und eine Reduzierung der Gewerbesteuer – der wichtigsten Einnahmequelle der Kommune – für die gesamte Stadt auf einen Hebesatz von 300% fordert; mit der Konsequenz, dass über 400.000,00 € im Haushalt auf der Einnahmeseite fehlen werden. Unabhängig davon, wie die Entscheidung zur Schulträgerschaft oder den Hebesätzen ausfallen wird, hat Herr Brodführer das Subsidiaritätsprinzip leider missverstanden. Aufgaben sollten zwar auch dort erledigt werden, wo sie gut und effektiv bearbeitet werden können. Allerdings besagt die Definition des Begriffes: [Von lat. subsidium: Hilfe] Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden.

Das heißt: vor Ort, wo sich die Entscheidungsträger am Besten auskennen … und um die nächst größere Einheit zu entlasten. Deshalb heißt Subsidiariät auch, dass der Stadtrat darüber zu urteilen hat und nicht der ehemalige Bürgermeister. Klaus Brodführer sollte seinen Ruhestand  genießen und sich nicht mehr in die Amtsgeschäfte seines Nachfolgers einmischen. Dies gebietet der Anstand und ist in demokratischen Gesellschaften eine Selbstverständlichkeit.

 

Sehr geehrter Klaus Brodführer, die Räte der Stadt Schleusingen und der neue Bürgermeister können sehr wohl lesen und auch rechnen. Sie werden die Sachverhalte in den Ausschüssen sorgfältig prüfen und eine für die neue große Stadt Schleusingen vernünftige Entscheidung treffen.


Pressemitteilung vom 07.12.2018

 

Schleusinger CDU-/FDP-Stadtratsfraktion malt Drohszenarien ohne Substanz 

 

Der FDP-Stadtrat Thomas Vollmar kritisierte in einem Lokalzeitungsbeitrag die Beschlussempfehlung des Ende November tagenden Hauptausschusses zur Angleichung des Gewerbesteuersatzes im gesamten Stadtgebiet Schleusingen auf ein einheitliches Niveau des Hebesatzes von 328 %. Außerdem unterstellte er dem Hauptausschuss und der, den Haushaltentwurf vorbereitenden, Stadtverwaltung „keine verlässliche und nur bedingt seriöse Kommunalpolitik“. Dem Bürgermeister wird vorgeworfen, er lasse sich von den, ihn im Wahlkampf unterstützenden, Fraktionen eine Richtung vorgeben.

Der Haushalt ist das parlamentarische Königsrecht. Daher ist es in Ordnung, dass auf Antrag der CDU/FDP-Fraktion die Beratungen dazu nochmals vertagt wurden, wenn auch das für die Stadtverwaltung eine Mammut-Aufgabe darstellt, um die rechtzeitige Veröffentlichung und somit das Inkrafttreten zum 01.01.2019 zu ermöglichen. Für die 42 Stadträte galt es schließlich die 243 Seiten des Haushaltsplanes sorgfältig zu studieren, in den Fraktionen zu beraten und im Hauptausschuss zu diskutieren.

Die nun verabschiedete und zur Angleichung erforderliche Hebesatzsatzung sieht eine Vereinheitlichung der Gewerbesteuer auf 328 Prozentpunkte vor. Dabei wird diese in der ehemaligen Stadt Schleusingen um 28 Punkte  steigen, auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinden Nahetal-Waldau und St. Kilian um 29 Punkte sinken. Auch bei der Grundsteuer gibt es Erleichterungen:  in ehemals Schleusingen und Nahetal-Waldau sinkt die Grundsteuer A um 29 Punkte, die Grundsteuer B kann in ehem. St.Kilian und Nahetal-Waldau 19 Punkte gesenkt werden. Alle anderen Sätze bleiben wie gehabt. Angesichts der Tatsache, dass im Mittel der letzten Jahre unter 50 % des Gewerbesteueraufkommens der neuen Stadt Schleusingen durch Unternehmen auf dem alten Stadtgebiet geleistet wurden, ist der Begriff „Steuererhöhung“ gesamt betrachtet zumindest gewagt.

Die Gewerbesteuer ist prozentual die größte Einnahmequelle für eine Kommune um ihre Aufgaben für die sogenannte allgemeine Darseinsfürsorge zu erfüllen. Neben den Pflichtaufgaben und den übertragenen Aufgaben werden damit auch Freiwillige Aufgaben, wie der Betrieb von Freizeiteinrichtungen, Vereinsförderung oder Investitionen zur Verbesserung der Lebensqualität, finanziert. Die Gewerbetreibenden leisten damit einen entscheidenden Beitrag für die persönlichen Rahmenbedingungen ihrer Mitarbeiter. Fakt ist, dass sich keine Kommune die Erfüllung Freiwilliger Aufgaben dauerhaft leisten kann, wenn Gewerbesteuereinnahmen in Größenordnungen entfallen.

Mit der Forderung, den Gewerbesteuersatz auf 300 % für das gesamte Stadtgebiet zu senken verfolgte die CDU/FDP-Fraktion ganz offensichtlich Klientelpolitik. Bereits mit einem Hebesatz von 328 % liegt dieser weit unter dem Niveau aller Nachbarkommunen (z.B. Suhl: 424 % oder Hildburghausen: 395 %). Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Heiko Weigmann, legte diese Zahlen eindrucksvoll zur Ratssitzung am Dienstag vor. Im Übrigen beläuft sich der Nivilierungshebesatz – also die Empfehlung des Landes Thüringen – auf derzeit 357 % und wird im Jahr 2020 auf 395 % steigen. Es ist nicht die Aufgabe von Kommunen mit Hilfe von Dumpingpreisen bei der Gewerbesteuer mit anderen Kommunen in Konkurrenz um Gewerbeansiedlungen und –investitionen zu treten. Es stellt sich die Frage, ob im Jahr 2018, in dem die alte Stadt Schleusingen kurzfristig 300 % Hebesatz ansetzte, ein Motor im investiven Bereich in Gang setzt wurde (siehe z.B. Gewerbegebiet Schlachthofwiesen).

Zur von der CDU/FDP-Fraktion herbei argumentierten finanziellen Drohkulisse bleibt zu sagen, dass der Vermögenshaushalt, also die Investitionen, die die Kommune tätigt. um ein Viertel ansteigt, obgleich sich die Stadt Schleusingen gemessen an den Einwohnern und der Fläche mehr als verdoppelt hat. Offensichtlich vergessen das die Räte dieser Fraktion. Einem Haushaltplan, der 4 Mio. € weniger Gesamtvolumen aufweist, als die Haushalte aller drei zusammengeschlossenen Gemeinden im Jahr 2018, kann wirklich keine Maßlosigkeit nachgesagt werden. Dem Wunsch von Herrn Vollmar, dass „solide, verlässlich und nachhaltig mit dem Geld der Bürger“ umgegangen wird, wird also entsprochen.

 

Die CDU/FDP-Fraktion stimmte in der Ratssitzung am 04. Dezember gegen den Kommunalhaushalt 2019 und gegen die Investmentplanung für die Jahre 2018 - 2022. Im alten Stadtrat der bisherigen Stadt Schleusingen war es übliche Praxis, dass zwar um einzelne Positionen im Haushalt gerungen und zu Einzelfragen, wie die aktuelle zur Thematik der Hebesätze, auch unterschiedlich abgestimmt wurde. Am Ende wurde der verhandelte Entwurf aber durch alle Ratsmitglieder stets getragen.

Was wollten die neun anwesenden Mitglieder der CDU/FDP-Fraktion mit diesem Votum ausdrücken?

 

 

Jörg Zinn (Stadtratsfraktion AKTIV für Schleusingen)

 


Pressemitteilung vom 19.01.2019

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen AKTIV für Schleusingen, SPD, Linke und des fraktionslosen Stadtrates Frank Eichler im Schleusinger Stadtrat.

 

Demokratische Teilhabe der Ortsteile wirklich stärken

 

Im Bürgermeisterwahlkampf war die Gemeindegebietsreform bei den Wahlkampfveranstaltungen immer wieder ein Thema. Besonders die Vertretung der neuen großen Ortsteile durch einen gemeinsamen Ortsteilbürgermeister stieß vielfach auf Kritik. Diese Kritik führte zu einem Umdenken bei dem gewählten Bürgermeister André Henneberg, aber offensichtlich auch bei Alexander Brodführer, der Mitglied in der Arbeitsgruppe des Einigungsvertrages war. Mehrfach hatte der Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes die im Einigungsvertrag festgeschriebene Lösung einer gemeinsamen Vertretung der neuen Ortsteile gegen Kritik vehement verteidigt. Nun hat die CDU/FDP-Fraktion einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht, der darauf abzielt, einen Ortsteilbürgermeister und einen Ortsteilrat für jeden Ortsteil zu ermöglichen. Es erscheint jedoch zweifelhaft, ob dieser Antrag tatsächlich ernst gemeint ist. Denn gleichzeitig fordert die CDU, dass die Aufwandsentschädigung für die Ortsteilbürgermeister gestrichen werden soll. Unter dieser Maßgabe werden sich aber keine Kandidaten bereiterklären zu kandidieren. Als Ortsteilbürgermeister übernimmt man ein Amt, das nicht einfach nebenbei auszuüben ist und das erheblichen Aufwand verursacht. Es ist absurd, einen Antrag zu stellen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass er keinen Erfolg haben kann.

Demgegenüber erarbeiteten die vier Fraktionen, die den amtierenden Bürgermeister im Wahlkampf begleitet und unterstützt haben, über die Jahreswende in einem sehr kontroversen und tiefgehenden Diskussionsprozess einen Antragstext, der weit über den Antrag der CDU hinausgeht. Insbesondere die Aufwandsentschädigung der Ortsteilbürgermeister ist darin klar geregelt. Nachdem Staatssekretär Uwe Höhn Bürgermeister Henneberg darauf hingewiesen hat, dass eine Änderung der Hauptsatzung so nicht möglich ist, haben die Fraktionen eine ausführliche Anfrage bei der kommunalen Rechtsaufsicht gestellt. Von hier kam dann kurzfristig die Auskunft, dass es nicht möglich ist, jetzt Veränderungen der Hauptsatzung hinsichtlich der Ortsteilverfassung vorzunehmen. Festgeschrieben ist dies in einem recht neuen Absatz (§45,8) in der Thüringer Kommunalordnung. Mit diesem Absatz wollte der Gesetzgeber die demokratische Mitbestimmung der neuen Ortsteile im Zuge der Gemeindegebietsreform sicherstellen. Keinesfalls war es aber die Absicht, sinnvolle Strukturveränderungen zu verhindern, die die demokratische Mitbestimmung der Ortsteile verbessern. Aus diesem Blickwinkel erscheint die Auskunft der Kommunalaufsicht nicht plausibel. Es ist ein sehr komplexes Thema, weil durch Querverweise andere Gesetzestexte einbezogen werden. Deshalb haben die Stadtratsfraktionen von Freie Wähler, SPD, die LINKE. und AKTIV für Schleusingen eine Anfrage über einen Landtagsabgeordneten an den Juristischen Dienst des Landtages gestellt, um die Widersprüche und Unklarheiten, die sich durch diesen neuen Abschnitt ergeben, aufzuklären. Durch das Ergebnis der Anfrage bei der kommunalen Rechtsaufsicht sah sich die Fraktionengemeinschaft veranlasst den erarbeiteten, und der Stadtverwaltung angekündigten Antrag nicht für die anstehende Ratssitzung einzureichen. Ob es nun jedoch noch gelingt, rechtzeitig vor der im Mai anstehenden Kommunalwahl die Hauptsatzung zu ändern, erscheint zweifelhaft. Die Enttäuschung über die Ohnmacht bei der Verbesserung der politischen Teilhabe im Stadtgebiet ist bei den Stadträten von SPD, LINKE und AKTIV groß.

 

 


Pressemitteilung vom 20.01.2019

 

Genau, ans große Ganze denken!

 

Der von mir geschätzte Ratskollege Olaf Dobberkau kritisiert im FW-Beitrag „CDU: ´Entscheidungen zum Wohle der Stadt treffen`“ die aktuelle Finanzpolitik der Stadtverwaltung und mahnt an, dass bei der Vergabe von Aufträgen Gewerbetreibende vor Ort stärker berücksichtigt werden müssten, um erzielte Steuereinnahmen den Gewerbesteuerzahlern hier zurückfließen zu lassen. Grundsätzlich hat er mit dieser Haltung Recht, doch werfen die Aussagen einige Fragen auf. Mit gleichem Atemzug müsste er von den Bürgern der Stadt erwarten, Konsumgüter nicht mehr im Internet zu kaufen, sondern ausschließlich im Einzelhandel vor Ort, auch um Arbeitsplätze vor Ort zu sichern. Seine Haltung widerspricht ein wenig den Prinzipien des offenen Marktes, für die die CDU und FDP in besonderer Weise stehen. Die Verwaltung und die Bürgermeister der kleinen wie großen Stadt Schleusingen haben stets versucht, Unternehmen im Stadtgebiet an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. Daran wird sich sicherlich auch nichts ändern. Allerdings fordert der Gesetzgeber Haushaltsdisziplin und die öffentliche Ausschreibung kommunaler Aufträge. Hier ist grundsätzlich das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Anderenfalls geraten die Kämmerei und die entscheidenden Gremien in große Erklärungsnot. Der ehemalige Bürgermeister hatte die Stadt Schleusingen wie ein Unternehmen geführt und an vielen Stellen die Gesetze der Marktwirtschaft (Privatisierungen, Ausgliederungen, Überführungen in Vereinsträgerschaft) genutzt, um Schuldenfreiheit zu bewahren. Bei der Vergabe von Aufträgen sollen diese Prinzipien nun nicht mehr gelten? Oder wünscht sich Olaf Dobberkau die Zeit vor 30 Jahren zurück als z.B. im Bäckerhandwerk nur dann eine Konzession erteilt wurde, wenn der Betrieb vor Ort auch davon leben konnte? Das wäre gänzlich nicht die Handschrift seiner Partei. Sollte eine kommunale Verwaltung künftig nur Fahrzeuge einer Marke leasen oder kaufen dürfen, die auch durch ein Autohaus im Stadtgebiet vertreten ist, unabhängig von den Konditionen?

Im Falle der Entscheidung zum Druck der Amtsblätter hatten die Stadträte zwischen der Unterstützung ansässiger Unternehmen und einem wesentlich günstigeren Angebot, dass eine flächendeckende Verteilung in die Haushalte beinhaltete, abzuwägen. Der Rat hatte sich mit großer Mehrheit und vor dem Hintergrund der damals verfügbaren Informationen zu Ausschreibung und abgegebenen Angeboten für mehr Service für die Bürger und zugleich Kostenersparnis entschieden.

Eine Kommune hat in erster Linie den Zweck, mit den ihr anvertrauten finanziellen Mitteln das Beste für die Bürger zu erreichen. Das schließt über gute Beschäftigungsmöglichkeiten die Unternehmen vor Ort mit ein. Wirtschaftsförderung ist jedoch Aufgabe des Landes und nicht der Kommune.

Zum Gewerbesteuersatz wurden eigentlich schon alle Argumente ausgetauscht. Das Land Thüringen gibt als Empfehlung (und als Mindestsatz um zusätzliche Schlüsselzuweisungen zu erhalten) einen Hebesatz von 357 Prozentpunkten vor. Dieser Satz wurde von Wirtschaftsmathematikern als erforderlicher Hebesatz ermittelt, damit die Kommunen im Mittel mit ausgeglichenen Haushalten operieren können. Es sind aufwändige Recherchen erforderlich, um Gewerbesteuer-Hebesätze zu finden, die niedriger als der derzeitige von 328 Prozentpunkten in Schleusingen liegen. Olaf Dobberkau ist im Nachbarbundesland Bayern fündig geworden und führt die Kommunen Coburg (Maschinenbauindustriemetropole) und Steinbach am Wald (hier wurde der Steuersatz vor kurzem in Größenordnungen angehoben) an. Die Thüringer Nachbarkommunen (LK Hildburghausen im Durchschnitt 382,7 Prozentpunkte) liegen allesamt wesentlich höher. Ist es Aufgabe einer Gemeinde, mit kommunalen Nachbarn um Steuersätze zu konkurrieren? Kirchturmdenken und kommunaler Protektionismus führen bei Gemeinwohl-Aufgaben nicht weiter.

 

Jörg Zinn

 

(Stadtratsfraktion AKTIV für Schleusingen)